Welche Unterlagen brauchen Sie für den Hausverkauf in Bremen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Energieausweis. Ohne Grundbuchauszug, Baupläne mit Wohnflächenberechnung und Auszug aus der Liegenschaftskarte kommt aber kaum ein Verkauf zustande, weil Käufer und finanzierende Banken sie verlangen. Empfohlen sind außerdem die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Modernisierungsbelege, der aktuelle Grundsteuerbescheid und die Police der Wohngebäudeversicherung. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Die folgende Übersicht zeigt, wo Sie die Dokumente bekommen, was sie kosten und wie lange die Bearbeitung dauert:
| Unterlage | Erforderlich? | Wo beantragen | Gebühr | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Energieausweis | gesetzlich vorgeschrieben | zugelassener Aussteller | je nach Ausweisart | 1–3 Wochen |
| Grundbuchauszug | praktisch unverzichtbar | Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen, für Bremen-Nord Amtsgericht Bremen-Blumenthal | 10 € unbeglaubigt, 20 € beglaubigt | wenige Tage bis 3 Wochen |
| Baupläne und Baugenehmigungen | praktisch unverzichtbar | Bauaktenarchiv der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | 52 € inkl. der ersten 10 MB | 3–6 Wochen |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | praktisch unverzichtbar | Landesamt GeoInformation Bremen | 50 € | wenige Tage |
| Wohnflächenberechnung | praktisch unverzichtbar | aus der Bauakte oder durch Aufmaß vor Ort | je nach Aufwand | 1–2 Wochen |
| Baulastenverzeichnis | empfohlen | untere Bauaufsichtsbehörde Bremen | ab 17 € Grundgebühr | 2–3 Wochen |
| Modernisierungsbelege | empfohlen | eigene Unterlagen, notfalls Handwerksbetriebe | – | sofort |
| Grundsteuerbescheid | empfohlen | eigene Unterlagen, sonst Finanzamt Bremen | – | sofort |
| Wohngebäudeversicherung | empfohlen | eigene Police oder Versicherer | – | sofort |
| WEG-Unterlagen | bei Wohnungen praktisch unverzichtbar | Hausverwaltung | je nach Verwalter | 1–3 Wochen |
Die Pflichtunterlagen im Detail
Ohne diese Dokumente lässt sich ein Verkauf nicht sauber abwickeln. Sie sollten vollständig vorliegen, bevor die Immobilie veröffentlicht wird.
Energieausweis: Pflicht schon in der Anzeige
Der Energieausweis ist bei jedem Hausverkauf vorgeschrieben. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse genannt werden (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz ersetzt). Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen, und beim Verkauf ist er dem Käufer zu übergeben (§ 80 GModG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden (§ 108 GModG).
Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:
- Verbrauchsausweis: günstiger, beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
- Bedarfsausweis: aufwendiger, berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz.
Frei wählen können Sie nicht immer: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der damaligen Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig. Was ein Energieausweis in Bremen kostet, lesen Sie im Beitrag Was kostet ein Energieausweis in Bremen?
Grundbuchauszug: Ihr Eigentumsnachweis
Der Grundbuchauszug belegt Ihr Eigentum und zeigt alle Belastungen: Hypotheken und Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauch. Käufer und finanzierende Banken sehen darin, was übernommen und was gelöscht werden muss.
Beantragt wird er beim Grundbuchamt des Amtsgerichts; für Objekte in Bremen-Nord ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Zum Verkaufszeitpunkt sollte er nicht älter als drei Monate sein, weil Banken das für die Finanzierungsprüfung verlangen. Am Beurkundungstag prüft der Notar zusätzlich den aktuellen Stand.
Baupläne, Baugenehmigungen und die Bauakte
Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Baugenehmigungen zeigen, was gebaut und was genehmigt wurde. Besonders wichtig ist das bei späteren Umbauten, etwa einem ausgebauten Dachgeschoss: Ohne Genehmigung ist die zusätzliche Fläche rechtlich keine Wohnfläche, und Käufer sowie Banken reagieren entsprechend.
Liegen die Unterlagen nicht mehr vor, hilft die Einsicht in die Bauakte über das Onlineportal der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Sie kostet 52 Euro inklusive der ersten 10 Megabyte und dauert laut amtlicher Auskunft drei bis sechs Wochen. Einsicht erhalten nur Eigentümer, Erbbauberechtigte oder ausdrücklich Bevollmächtigte. Weil das der längste Posten im Zeitplan ist, sollte dieser Antrag als erster gestellt werden.
Liegenschaftskarte und Wohnflächenberechnung
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte, oft Flurkarte genannt, zeigt Zuschnitt, Lage und Bebauung des Grundstücks. Er kostet beim Landesamt GeoInformation Bremen 50 Euro.
Bei der Wohnfläche zählt jeder Quadratmeter, denn sie geht direkt in den Preis ein. In vielen älteren Unterlagen ist sie ungenau oder nach veralteten Regeln berechnet. Eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung auf Basis eines Aufmaßes vor Ort, bestätigt mit Architektenstempel, schafft hier Klarheit. Eine zu niedrig angegebene Fläche verschenkt Geld, eine zu hohe führt später zu Nachforderungen des Käufers.
Empfohlene Unterlagen für einen schnelleren Verkauf
Diese Dokumente sind nicht vorgeschrieben, beantworten aber genau die Fragen, die Interessenten und Banken ohnehin stellen.
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Ergänzend zum Grundbuch zeigt das Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die mit dem Grundstück verbunden sind: Abstandsflächenregelungen, Zufahrtsrechte für Nachbargrundstücke oder Stellplatzverpflichtungen. Diese Lasten stehen nicht im Grundbuch, können den Wert aber spürbar beeinflussen. Die Auskunft erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, die Grundgebühr beträgt 17 Euro.
Modernisierungsbelege
Rechnungen, Handwerkerbelege und Abnahmeprotokolle sind der einzige Nachweis, dass eine Investition tatsächlich stattgefunden hat. Wichtig sind vor allem Heizung, Dach, Fenster, Elektrik und Bad, jeweils mit Jahreszahl. In der Verhandlung rechtfertigen solche Belege schnell einen fünfstelligen Betrag, weil der Käufer weiß, was in den nächsten Jahren nicht ansteht.
Grundsteuerbescheid
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Bremen die neu berechneten Grundsteuerwerte. Halten Sie den aktuellen Bescheid bereit, damit Käufer die laufenden Kosten realistisch einplanen können. Alte Bescheide aus der Zeit davor führen dagegen zu falschen Erwartungen.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung geht mit dem Eigentumsübergang kraft Gesetzes auf den Käufer über. Legen Sie die aktuelle Police vor, damit er Kosten und Leistungsumfang kennt. Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Versicherung Kenntnis erlangt hat (§ 96 Versicherungsvertragsgesetz).
Unterlagen bei Eigentumswohnungen
Gehört die Immobilie zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft, brauchen Käufer und Banken zusätzlich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Daraus ergibt sich, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist, welche Sanierungen beschlossen sind und ob eine Sonderumlage droht. Mehr dazu im Beitrag Eigentumswohnung verkaufen: Das sollten Eigentümer wissen.
Unterlagen bei vermieteten Immobilien
Bei vermieteten Objekten kommen die aktuellen Mietverträge samt Nachträgen, die Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre, Nachweise über hinterlegte Kautionen und Angaben zu etwaigen Mietrückständen hinzu. Der Käufer tritt nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ in die bestehenden Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB), und zwar zu unveränderten Konditionen. Für Kapitalanleger sind diese Unterlagen die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Wie lange dauert die Beschaffung?
Planen Sie mindestens sechs Wochen ein. Versicherungspolice, Grundsteuerbescheid und Modernisierungsbelege haben Sie sofort zur Hand, Ämter brauchen dagegen Zeit: Grundbuchauszug und Baulastenauskunft etwa zwei bis drei Wochen, ein neuer Energieausweis ein bis drei Wochen je nach Auftragslage, die Bauakteneinsicht drei bis sechs Wochen.
Zwei Dinge verkürzen den Zeitplan spürbar. Erstens: Stellen Sie den Antrag auf Bauakteneinsicht zuerst, alles andere lässt sich parallel erledigen. Zweitens: Wenn ein Makler die Unterlagen beschafft, braucht er dafür früh eine schriftliche Vollmacht, denn ohne sie erhält er keine Einsicht in die Bauakte.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Unterlagen kosten Zeit und Geld. Ein Kaufinteressent, der nach den Bauplänen fragt und „reichen wir nach“ hört, ist oft nicht mehr lange interessiert. Banken erteilen ohne vollständige Objektunterlagen keine Finanzierungszusage, und ohne Zusage gibt es keinen Notartermin.
Hinzu kommt die Haftung. Für die Richtigkeit Ihrer Angaben stehen Sie ein, und wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich nicht auf den üblichen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB). Eine falsch angegebene Wohnfläche oder eine verschwiegene Baulast kann noch Jahre später zu Nachforderungen führen. Weitere typische Stolperfallen beschreibt der Beitrag Diese 4 Fehler sollten Sie beim Immobilienverkauf in Bremen vermeiden.
Kostenlose Checkliste für Ihren Hausverkauf
Behalten Sie den Überblick mit unserer kostenlosen Checkliste: Dokumentieren Sie jeden Schritt und haken Sie erledigte Punkte ab, so wissen Sie jederzeit, was noch fehlt. Fordern Sie die digitale Checkliste Wichtige Unterlagen für den Verkauf der Immobilie kostenlos an.
Unterlagen beschaffen lassen statt selbst sammeln
Die Dokumentenbeschaffung kostet Zeit und Nerven: Anträge stellen, Fristen im Blick behalten, Fehlendes nachfordern. Wenn Sie mit uns verkaufen, übernehmen wir das mit Ihrer Vollmacht, vom Antrag auf Bauakteneinsicht über die Unterlagen der Hausverwaltung bis zur Auskunft Ihrer Bank über Restschuld und Löschungsbewilligung. Den Energieausweis beauftragen wir bei einem zugelassenen Aussteller und tragen die Kosten. Wie der Verkauf danach weitergeht, beschreibt der Beitrag Wie läuft ein Immobilienverkauf in Bremen ab?
Zwei Kunden beschreiben das so:
„Wir haben uns Ende 2021 entschlossen, unser Haus zu verkaufen und uns eine Eigentumswohnung zu kaufen. Dabei hat uns Herr Stripling super freundlich und professionell unterstützt. Vom Energiepass, Bildern vom Haus und so weiter bis zum Notarbesuch hat Stripling Immobilien alles organisiert.“ – Joern Runge (Quelle: Google)
„Vom ersten Telefonat bis zum Notartermin lief alles absolut reibungslos. […] Die Unterlagen waren perfekt vorbereitet. Einer der besten Verkaufsprozesse, die ich erlebt habe.“ – Fabian Sohl (Quelle: Google)
Der erste Schritt ist eine kostenlose, unverbindliche Immobilienbewertung in Bremen. Dabei klären wir auch, welche Unterlagen bereits vorliegen und was noch fehlt.
Fazit: Erst die Unterlagen, dann die Anzeige
Für einen Hausverkauf in Bremen brauchen Sie Energieausweis, Grundbuchauszug, Baupläne mit Wohnflächenberechnung und Liegenschaftskarte, dazu möglichst Baulastenauskunft, Modernisierungsbelege, Grundsteuerbescheid und Versicherungspolice. Weil die Bauakteneinsicht allein drei bis sechs Wochen dauert, sollten Sie rund sechs Wochen vor der geplanten Veröffentlichung anfangen. Wer vollständig vorbereitet startet, verkauft schneller und muss in der Verhandlung weniger nachgeben.
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Häufige Fragen zu den Verkaufsunterlagen
Wie lange dauert die Beschaffung aller Unterlagen?
Wo beantrage ich in Bremen einen Grundbuchauszug?
Wie komme ich in Bremen an alte Baupläne?
Über die Einsicht in die Bauakte beim Bauaktenarchiv der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Der Antrag läuft online, kostet 52 Euro inklusive der ersten 10 Megabyte und dauert laut amtlicher Auskunft drei bis sechs Wochen. Einsicht erhalten nur Eigentümer, Erbbauberechtigte oder ausdrücklich Bevollmächtigte. Alternativ haben manchmal der ursprüngliche Architekt oder Bauträger noch Unterlagen.
Brauche ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
In der Regel haben Sie die Wahl, und der Verbrauchsausweis ist günstiger. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der damaligen Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden, ist dagegen der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide Ausweise gelten zehn Jahre.
„Immer wieder eine sehr angenehme und professionelle Zusammenarbeit mit dem gesamten Team Stripling. Als Energieberater bin ich häufig in die Prozesse eingebunden und bin immer wieder beeindruckt, wie engagiert hier für die Kundinnen und Kunden gearbeitet wird.“ – Tom Oeltjenbruns, Energieberater (Quelle: Google)
Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?
Schon in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis stehen, spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen und beim Verkauf zu übergeben. Fehlt er, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, außerdem besteht ein Abmahnrisiko. Geregelt ist das in den §§ 80, 87 und 108 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz ersetzt.
Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?
Banken prüfen vor allem Grundbuchauszug, Baupläne mit Wohnflächenberechnung, Liegenschaftskarte und Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Fehlt etwas davon, verzögert sich die Finanzierungszusage, und ohne Zusage gibt es keinen Notartermin.
„Super organisierter Makler, schnelle Rückmeldung, offene Kommunikation, Unterlagen zum Objekt gut vorbereitet für die Bank. Sehr empfehlenswert.“ – André Tiedemann (Quelle: Google)
Welche Unterlagen brauche ich zusätzlich bei vermieteten Immobilien?
Alle aktuellen Mietverträge mit Nachträgen, die Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre, Nachweise über hinterlegte Kautionen und Angaben zu Mietrückständen. Der Käufer tritt nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ in die bestehenden Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB), und zwar zu unveränderten Konditionen. Hilfreich sind außerdem Nachweise über durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen, weil Kapitalanleger danach fragen.
Warum ist eine korrekte Wohnflächenberechnung so wichtig?
Kann ich Unterlagen auch nachträglich besorgen?
Theoretisch ja, praktisch lieber nicht. Fehlende Dokumente wecken Misstrauen, verlangsamen den Verkauf und können Notartermine verzögern oder Käufer ganz verlieren, weil sie sich zwischenzeitlich für ein anderes Objekt entschieden haben. Da allein die Bauakteneinsicht drei bis sechs Wochen dauert, ist „reichen wir nach“ selten eine Option.
„Kompetenter Makler, der immer einen Weg findet, auf die Wünsche einzugehen. Ist immer erreichbar und hat alle nötigen Dokumente sofort zur Verfügung gestellt.“ – Ekei 7 (Quelle: Google)
Was kostet die Beschaffung der Unterlagen insgesamt?
Die reinen Amtsgebühren liegen bei rund 130 Euro: 52 Euro für die Bauakteneinsicht, 50 Euro für die Liegenschaftskarte, 17 Euro für die Baulastenauskunft und 10 Euro für den Grundbuchauszug. Hinzu kommen der Energieausweis und gegebenenfalls ein Aufmaß für die Wohnflächenberechnung. Wenn Sie mit einem Makler verkaufen, übernimmt dieser die Kosten häufig; klären Sie das vorab im Maklervertrag.
Quellen
- Freie Hansestadt Bremen, Onlinedienste: Einsicht in archivierte Bauakten – Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen, Gebühr von 52 Euro inklusive der ersten 10 MB, Zugang nur für Eigentümer, Erbbauberechtigte und Bevollmächtigte.
- Amtsgericht Bremen und Amtsgericht Bremen-Blumenthal: Grundbuchauszug beantragen – Zuständigkeit für Bremen-Nord, Gebühren von 10 Euro (unbeglaubigt) und 20 Euro (beglaubigt).
- Landesamt GeoInformation Bremen: Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen – Gebühr 50 Euro.
- Untere Bauaufsichtsbehörde Bremen: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen – Grundgebühr 17 Euro.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28. Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz): § 80 GModG (Vorlage- und Übergabepflicht), § 87 GModG (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und § 108 GModG (Bußgeldvorschriften); Pflicht zum Bedarfsausweis für bestimmte Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977. Weitere Hinweise beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
- Wohnflächenverordnung: WoFlV – Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche.
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 444 BGB (Haftungsausschluss bei arglistig verschwiegenen Mängeln) und § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“).
- Versicherungsvertragsgesetz: § 96 VVG – Kündigungsrecht des Erwerbers bei der Wohngebäudeversicherung.
- Finanzamt Bremen: Neuberechnung der Grundsteuer, geltende Werte seit 1. Januar 2025.
- Zitierte Rezensionen (Google): Joern Runge, Fabian Sohl, Tom Oeltjenbruns, André Tiedemann und Ekei 7.
- Stripling Immobilien: eigene Erfahrungswerte zu Bearbeitungszeiten und zum Ablauf der Unterlagenbeschaffung, Stand: 30. September 2026.
Redaktionsrichtlinien: Qualität, Transparenz und Fachkompetenz
Unsere Inhalte richten sich an Eigentümer, Kaufinteressenten und Kapitalanleger, die verlässliche Informationen suchen. Woran wir uns dabei halten:
- Fachliche Expertise und Erfahrung: Unsere Beiträge entstehen aus der täglichen Vermarktungspraxis in Bremen und im Bremer Umland – seit 2021 und 205 abgeschlossene Verkäufe (Stand: 30. September 2026). Erwin Stripling ist Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
- Geprüfte Quellen: Gebühren und Bearbeitungszeiten stammen aus den amtlichen Dienstleistungsbeschreibungen der Freien Hansestadt Bremen. Rechtliche Aussagen belegen wir mit Gesetzestext, nicht mit Sekundärliteratur.
- Transparente Darstellung: Wir unterscheiden, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was in der Praxis erwartet wird, und kennzeichnen, welche Angaben aus unserer eigenen Erfahrung stammen.
- Regionale Relevanz: Wir schreiben über den Bremer Markt bis auf Ortsteilebene und über das Umland, nicht über Bundesdurchschnitte.
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