Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stripling Immobilien

Stand 04/2021

§ 1 Allgemeines
Die AGB von Erwin Stripling, im Folgenden “Stripling” genannt, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung.

§ 2 Vertragsschluss
Der Maklervertrag mit Stripling kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.

§ 3 Provision
Die Höhe der Provision beträgt für beide Parteien eines Kaufvertrages (Eigentümer/Verkäufer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist bei Vertragsabschluss der Kaufvertragsparteien über das vermittelte Objekt fällig. Als Vertragsabschluss gilt die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

§ 4 Verbot der Weitergabe von Daten und Vertragsstrafe
Stripling hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält. Gibt der Käufer bzw. Kaufinteressent vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten oder Exposés, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, ist der Käufer bzw. Kaufinteressent in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Doppeltätigkeit
Stripling darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf Stripling nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

§ 6 Haftungsausschluss für Eigentümerangaben
Stripling weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer/Verkäufer bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und von Stripling auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Stripling übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen keinerlei Haftung.

§ 7 Informationspflichten
(1) Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Stripling rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
(2) Der Käufer bzw. Kaufinteressent verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein Objekt binnen 14 Tagen zurückzuweisen und Stripling mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat. Für die Mitteilung genügt ein Schreiben, eine E-Mail oder ein Fax.

§ 8 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stripling die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposés, sonstige Prospekte, Inserate, Einstellung im Internet, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten, Kosten eines Sachverständigen, Hinweisschilder sowie sonstige aufgewandte Mittel) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande kommt.

§ 9 Haftung
Stripling haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet Stripling nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 10 Gerichtsstand
Sind Stripling und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Stripling vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll die dem Inhalt der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung treten.