Makleralleinauftrag – volle Aufmerksamkeit für Ihre Immobilie

Handschlag

Mehrere Makler beauftragen oder nur einen? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer beim Immobilienverkauf. Die Antwort überrascht: Ein Makleralleinauftrag führt in den meisten Fällen schneller zum Erfolg und erzielt höhere Verkaufspreise. Warum? Weil der Makler sein volles Engagement, seine Marktkenntnisse und sein Netzwerk ausschließlich in den Dienst Ihrer Immobilie stellt – ohne Konkurrenz durch andere Makler.

Ohne Alleinauftrag riskieren Sie, dass Ihre Immobilie mehrfach auf Portalen erscheint, was bei Kaufinteressenten Misstrauen weckt. Zudem investiert kein Makler maximale Ressourcen, wenn er befürchten muss, dass ein Kollege den Verkauf abschließt. Das Ergebnis: längere Vermarktungszeit, niedrigerer Preis, doppelte Provisionen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Makleralleinauftrag genau ist, welche Vorteile er Ihnen als Eigentümer bietet und worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten. Außerdem zeigen wir, wie Stripling Immobilien den Alleinauftrag mit einer verbindlichen Leistungsgarantie verbindet.

Inhalt

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Wie der Name es vermuten lässt, besagt ein Makleralleinauftrag, dass lediglich ein einziger Makler damit beauftragt wird, die Immobilie zu vermarkten. Damit wird in der Regel auch ausgeschlossen, dass der Besitzer oder die Besitzerin die Immobilie privat verkauft. Ein Makleralleinauftrag ist in den meisten Fällen befristet, um einen schnellen Verkaufserfolg zu erzielen. Sollte die Immobilie in der Zeit nicht verkauft worden sein, endet der Vertrag oder kann gekündigt werden. Sofern die Aktivitäten des Maklers für den Eigentümer dennoch zufriedenstellend waren, ist eine Verlängerung selbstverständlich in beiderseitigem Einvernehmen möglich.

Vorteile eines Makleralleinvertrags für Eigentümer

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler während der Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zu einem positiven Abschluss zu bringen. Ein professioneller Makler informiert zudem seine Kunden im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen. So ist die Leistung des Maklers überprüfbar.

Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein Fachwissen, seine Erfahrung, sein Netzwerk und seine Marktkenntnisse komplett in den Dienst seines Kunden, da er sicher sein kann, dass ein erfolgreicher Verkauf am Ende auch ihm zugeschrieben wird.

Da die Immobilie exklusiv angeboten und mit vollem Engagement vermarktet wird, wird in der Regel der bestmögliche Verkaufspreis erzielt. Die Interessenten haben außerdem einen fachkundigen Ansprechpartner, der für ihre Fragen zur Verfügung steht. Das reduziert den Spielraum für Preisreduzierungen in den Vertragsverhandlungen.

Was sollte im Makleralleinauftrag geregelt sein?

Ein professioneller Makleralleinauftrag ist mehr als eine Unterschrift. Er sollte folgende Punkte klar definieren:

1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Wie lange läuft der Vertrag? Gibt es eine automatische Verlängerung? Welche Kündigungsfristen gelten? Bei Stripling Immobilien vereinbaren wir regelmäßige Überprüfungen des Auftrages und räumen beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht ein. Diese Punkte werden individuell auf Ihre Situation abgestimmt und klar im Vertrag geregelt.

2. Provisionshöhe und Zahlungsmodalitäten

Wie hoch ist die Maklerprovision? Wann wird sie fällig? Der Anspruch auf Zahlung des Erfolgshonorars entsteht, sobald der Auftraggeber aufgrund der Maklertätigkeit einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Das Erfolgshonorar ist nach Beurkundung fällig und zahlbar. Transparenz bei der Provision schafft Vertrauen und vermeidet spätere Missverständnisse.

3. Leistungsbeschreibung des Maklers

Welche konkreten Leistungen erbringt der Makler? Bei Stripling Immobilien erhalten Sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die genau definiert, welche Maßnahmen zur Vermarktung Ihrer Immobilie ergriffen werden. Nur so können Sie die Leistung des Maklers objektiv bewerten.

4. Angebotspreis

Zu welchem Preis wird die Immobilie angeboten? Eine fundierte Marktwertanalyse zu Beginn ist entscheidend für den Verkaufserfolg. Der zunächst angebotene Kaufpreis wird im Maklerauftrag festgehalten.

Risiken ohne Makleralleinauftrag

Ein wichtiger Faktor für den erfolgreichen Immobilienverkauf ist die Zeit. Je länger eine Immobilie am Markt ist, desto kritischer sind potenzielle Interessenten. Gibt es keinen Makleralleinauftrag, verpflichtet sich der Makler auch nicht zu besonderen Aktivitäten. Es könnte also sein, dass die Immobilie in das Portfolio aufgenommen wird und der Makler abwartet, ob sich zufällig ein passender Käufer meldet. Dadurch verschenken Immobilienbesitzer wertvolle Zeit und Geld.

Werden mehrere Makler beauftragt, riskieren Verkäufer und Käufer zudem, die Provision mehrfach zahlen zu müssen, wenn eine parallele Kontaktaufnahme erfolgt ist.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Seriosität. Wenn eine Immobilie mehrfach angeboten wird, erweckt das keinen vertrauensvollen Eindruck bei Interessenten. Und Sie können sich sicher sein, dass Interessenten eine mehrfache Präsentation auffällt, denn Menschen, die eine Immobilie kaufen möchten, beobachten den Immobilienmarkt mitsamt den verschiedenen Online-Plattformen über einen längeren Zeitraum intensiv. Auch Preisveränderungen werden genauestens wahrgenommen.

Befristete Makleralleinaufträge kündigen

Ein befristeter Makleralleinauftrag kann nur zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag lediglich außerordentlich, also fristlos, kündigen. Dafür bedarf es allerdings außerordentliche Kündigungsgründe. Nach geltendem Recht ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn für den Auftraggeber die Vertragsfortsetzung „aus wichtigem Grund“ nicht mehr zumutbar ist. Ein „wichtiger Grund“ kann dabei vorliegen, wenn der Makler eine schwere Pflichtverletzung begeht. Wichtige Gründe sind unter anderem:

  • Der Makler ist seinen vertraglich festgelegten Pflichten zur Vermarktung der Immobilie nachweislich nicht nachgekommen.
  • Der Makler macht wissentlich falsche Angaben.
  • Der Makler führt keine Besichtigungen durch.
  • Der Makler beschädigt durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis.

Der Alleinauftrag ist bei Stripling Immobilien mit einer Leistungsgarantie verbunden

Bei Stripling Immobilien müssen Sie nicht bloß darauf vertrauen, dass wir eine bestmögliche Leistung erbringen. Bei uns bekommen Sie die Bestätigung schriftlich in Form einer Leistungsbeschreibung. Wir verknüpfen unseren Makleralleinvertrag also mit einer Leistungsgarantie, damit Sie genau wissen, welche Leistungen wir im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie erbringen werden.

Der Makler verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie fach- und sachgerecht auszuführen, geeignete Kaufinteressenten zu akquirieren und alle sich ergebenden Abschlussmöglichkeiten zu nutzen.

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Wir von Stripling Immobilien begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe – transparent, engagiert und mit fundiertem Know-how im Bremer Immobilienmarkt. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Verkauf zum Erfolg machen.

FAQ

Seit der Einführung des Bestellerprinzips im Dezember 2020 gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision – zumindest anteilig. Bei Stripling Immobilien arbeiten wir in der Regel mit einer geteilten Provision, bei der sowohl Verkäufer als auch Käufer jeweils einen Teil tragen. Die genaue Aufteilung wird im Maklerauftrag transparent festgehalten. Der Vorteil für Sie: Die professionelle Vermarktung führt in den meisten Fällen zu einem höheren Verkaufspreis, der die Provision mehr als ausgleicht.

Nein. Der im Maklerauftrag festgehaltene Angebotspreis kann nur in Absprache mit Ihnen als Eigentümer angepasst werden. Sie behalten die volle Kontrolle über den Preis. Ein seriöser Makler wird Sie jedoch transparent über das Marktfeedback informieren und gegebenenfalls eine Preisanpassung empfehlen, wenn die Resonanz ausbleibt. Die finale Entscheidung liegt aber immer bei Ihnen.

Grundsätzlich nichts. Das Erfolgshonorar wird nur fällig, wenn tatsächlich ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Sollten Sie jedoch Ihre Verkaufsabsicht vor Vertragsende aufgeben oder die vereinbarten Bedingungen ändern und dadurch die Maklertätigkeit behindern, können Aufwendungen für bereits erstellte Inserate, Exposés oder Werbematerial nach Kostenaufstellung fällig werden. Bei Stripling Immobilien informieren wir Sie vorab transparent über alle möglichen Kosten.

Ihr Experte für Bremen und das Umland

Erwin Stripling – Gründer & Inhaber von Stripling Immobilien

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